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  • AutorenbildMatthias Wirth

PolitikBeWIRTHung – Woche 6/2024

Aktualisiert: 11. Feb.

In der PolitikBeWIRTHung dieser Woche geht es um zwei Themen: die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge und den Stand des Glasfaserausbaus im Kreis Kleve. Auch wenn beide Themen sich selbst mit viel schriftstellerischer Kreativität nicht gut zueinander in Beziehung setzen lassen, lassen sie doch erkennen, wie Bundes- und Landespolitik hinunter in die Kommunen wirken – in der anderen Richtung gibt es kommunikativ leider deutliche Defizite.


Wer sich nicht für Bezahlkarten und nur für Glasfaser interessiert, kann mit einem Klick den direkten Sprung dorthin machen.


Bezahlkarte mit Kartenlesegerät

1. Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen

Nachdem man sich auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November auf die deutschlandweite Einführung einer Bezahlkarte für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geeinigt hatte, ist das Thema nun wieder auf der Landesebene angekommen. Wer sich noch einmal die damaligen Beschlüsse zurück ins Gedächtnis holen möchte, tut das am schnellsten hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mpk/bund-laender-besprechung-2233938. Von dem Satz des Beschlusses: „Ein entsprechendes Modell hierfür wird bis zum 31. Januar 2024 erarbeitet.“ sind wir inhaltlich durch das gemächliche Mahlen der bürokratischen Mühlen noch ein Stück entfernt.

 

Nichtsdestotrotz verursachte die Landesregierung Anfang der Woche mit ihrem Statement deutlich wahrnehmbares Unverständnis, dass über die Einführung der Bezahlkartenlösung für die Kommunen in NRW Wahlfreiheit bestehen würde. Das dürfte auch der Grund für eine kurze Zeit später vorgenommene Präzisierung dahingehend sein, dass man sich immerhin an der Findung einer landeseinheitlichen Lösung beteiligen möchte – eine Selbstverständlichkeit aus dem MPK-Beschluss. Nach den markigen Worten und Forderungen von Ministerpräsident Hendrik Wüst in Sachen Steuerung der Migration und Überlastung der Kommunen ist das auf der Ebene der praktischen Umsetzung ein eher übersichtliches Ergebnis. Fragt man nach den Gründen, werden diese irgendwo zwischen Besänftigung der traditionell linken Grünen in NRW mit ihren märchenhaften Vorstellungen von Migrationspolitik und der klammen Landeskasse liegen. Wer den Kommunen „Wahlfreiheit“ zugesteht, nimmt sich nämlich aus der finanziellen Verantwortung für eventuelle Anlaufkosten in den Städten und Gemeinden.

 

Nun bin ich durchaus ein Verfechter der kommunalen Eigenständigkeit, bei diesem Thema wird sie aber ad absurdum geführt. Nur eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte wird (menschlich völlig nachvollziehbare) Ausweichbewegungen verhindern. An der Stelle sei auch noch einmal daran erinnert, dass die Unfähigkeit der Bundesebene, Rechtssetzung vorzunehmen, die zu deutlich sinkenden Migrantenzahlen führt, auf dem Rücken der Städte und Gemeinden ausgetragen wird, in denen das Problem (Unterbringung, Integration, Kita- und Schulbesuch) letztlich stattfindet. Das als Land nun einfach nach unten durchzureichen, ist wenig problembewusst und schon gar nicht lösungsorientiert.

 

Wenn die Bezahlkarte nicht unter der Rubrik „der Berg kreißte und gebar eine Maus“ enden soll, sind ein paar Dinge nötig:

  • Die Bezahlkarte darf nicht primär als Instrument der Kostensenkung und Verwaltungsvereinfachung begriffen werden, auch wenn das wünschenswerte Effekte sind, zunächst ist sie ein Instrument der Migrationspolitik, das den Anreizfaktor Bargeld eindämmen soll. Durch die Bezahlkarte stehen keinem Asylbewerber weniger Leistungen zur Verfügung, aber es ist im Sinne des Staates und seiner Bürger, darauf hinzuwirken, dass steuerfinanzierte Leistungen nur für die unmittelbaren Kosten der Lebenshaltung aufgewandt werden und nicht ins Ausland abfließen können.

  • Es ist mindestens auf Landesebene eine einheitliche und flächendeckende Lösung nötig, um auch inhaltliche und räumliche Limitierungen beim Karteneinsatz vornehmen zu können.

  • Die Anlauf- und Umstellungskosten müssen den ohnehin stark belasteten Städten und Gemeinden gegenfinanziert werden.

 

Wie stellt sich die Lage in dieser Frage bei uns im Kreis Kleve dar? Die Rheinische Post ist dieser Frage nachgegangen: https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/kreis-kleve-kommt-die-bezahlkarte-fuer-gefluechtete-in-der-region_aid-106674939 Um es zusammenzufassen: Man wartet ab, gibt sich zurückhaltend und wünscht sich finanzielle Unterstützung bei der Karteneinführung durch das Land. So etwas wie Hands-on-Mentalität erkennt man nirgends.

  

2. Glasfaserausbau im Kreis Kleve – Zwischenstand

Harter Themenwechsel und weg von der Bezahlkarte hin zu einer Voraussetzung, um diese überhaupt einsetzen zu können: schnelles Internet und zwar flächendeckend. Ich hatte hier im Blog bereits mehrfach über die laufenden Programme zum Glasfaserausbau berichtet und werde darauf thematisch passend weiter unten verlinken. Jüngst hatten wir als CDU-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand der beiden Ausbauprogramme gestellt.

 

Stand im „Weiße-Flecken-Programm“

Um kurz daran zu erinnern: Das bundesweit bereits seit 2015 laufende „Weiße-Flecken-Programm“ greift alle Hausanschlüsse auf, die nicht mindestens mit einem Internetanschluss ausgestattet sind, der eine Downloadgeschwindigkeit von 30 Mbit/s oder mehr zulässt.

Im Kreis erkennen wir beim Ausbau ein Süd-Nord-Gefälle: während im südlichen Kreisgebiet (Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk) die Maßnahme abgeschlossen ist, rückt im mittleren Kreisgebiet (Kalkar, Kevelaer, Rees, Uedem, Weeze) die Fertigstellung in Sichtweite – eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums der Fördermaßnahme bis zum 30.11.2024 ist beantragt. Im Norden des Kreises (Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kleve) sieht die Lage leider nicht ganz so rosig aus: von den 350 zu bewältigenden Kilometern im Tiefbau stehen noch 82 km aus – dafür sucht die Deutsche Glasfaser noch immer einen Generalunternehmer. Entsprechend ungewiss ist derzeit der Fertigstellungstermin.

In Zahlen sieht das so aus:

 

Projektgebiet Kreis Kleve Süd (Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk)

  • 2.700 förderfähige Anschlüsse, davon werden 2.000 aktiv genutzt (74 %)

  • 567 km Tiefbau

 

Projektgebiet Kreis Kleve Mitte (Kalkar, Kevelaer, Rees, Uedem, Weeze)

  • 2.700 förderfähige Anschlüsse, davon sollen 1.800 aktiv genutzt werden (67 %)

  • Aktuell am Netz sind 600 Anschlüsse.

  • 576 km Tiefbau (6 km ausstehend)

 

Projektgebiet Kreis Kleve Nord (Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kleve)

  • 2.200 förderfähige Anschlüsse, davon sollen 1.400 aktiv genutzt werden (64 %)

  • Aktuell am Netz sind 850 Anschlüsse.

  • 350 km Tiefbau (82 km ausstehend)

  • Bevor jemand fragt: Kranenburg arbeitet nicht in Kooperation mit dem Kreis Kleve, fehlt daher in allen Aufstellungen und absolviert den gesamten geförderten Glasfaserausbau eigenständig.

 

Für die Anwohner eine harte Geduldsprobe ist die Tatsache, dass zwischen dem Sichtbarwerden des Glasfaserkabels auf dem heimischen Grundstück und der tatsächlichen Nutzbarkeit des Anschlusses zum Teil Jahre vergehen können: Erst werden ausgehend vom Point-of-Presence (PoP) im Tiefbau die Leerrohre verlegt, dann werden Verteilerpunkte (FCP, Fiber-Concentration-Points und DP, Deistributions-Points) errichtet und erst dann werden die Kabel eingebracht, um am Ende die Hausanschlüsse herstellen zu können. Ein Thema mit Variationen und Frustpotential.

  

Stand im „Graue-Flecken-Programm“

Was den Ablauf des Nachfolgeprogramms zu den „Weißen Flecken“ angeht, gibt es eigentlich keine Neuigkeiten. Aktuell sind zu den gewährten Bundesfördermitteln Landesmittel beantragt und danach kann die Ausschreibung wahrscheinlich im Herbst diesen Jahres erfolgen. Zum Inhalt und Aufbau des „Graue-Flecken-Programms“ im Kreis Kleve verweise ich auf diesen Beitrag: https://www.matthias-wirth.nrw/post/gigabitausbau-in-grauen-flecken und hier finden sich Informationen über die Fördermittelzusage des Bundes: https://www.matthias-wirth.nrw/post/kreis-kleve-gigabitausbau-f%C3%B6rderbescheid-des-bundes.

Hintergrund der Anfrage durch die CDU-Kreistagsfraktion dieses Programm betreffend waren vor allem die veränderten Förderbedingungen, die nun statt einer 10-prozentigen eine 20-prozentige Kostenbeteiligung der teilnehmenden Kommunen vorsieht. Die ersten Kostenschätzungen verändern sich dennoch nicht wesentlich, da der inzwischen vorangeschrittene privatwirtschaftliche Glasfaser-Ausbau zu einem Absinken der förderwürdigen Anschlüsse und damit auch der Gesamtkosten geführt hat. Sobald Neuigkeiten vorliegen, werden diese natürlich auch hier zu lesen sein.

 

Alle Närrinnen und Narren wünsche ich noch tolle Tage.

 

Bleibt mir gewogen


Ihr und Euer Matthias Wirth

 

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